Auf den Punkt gebracht: Was ist das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB)?Das OIB ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, dem alle Bundesländer als Mitglieder angehören. Es arbeitet an der Schnittstelle zwischen Bautechnik und Baurecht und erfüllt als Koordinierungsplattform der Bundesländer für Bauprodukte und Bautechnik fünf konkrete Aufgaben (siehe links).
Sie sind im Referat „Konstruktiver Ingenieurbau“ tätig. Was sind Ihre Aufgaben?Die bautechnischen Schwerpunkte im Referat „Konstruktiver Ingenieurbau“ fokussieren sich auf die Eurocodes sowie Angelegenheiten,welche akkreditierte und notifizierte Stellen betreffen. Darüber hinaus werden „Europäische Technische Bewertungen“ (ETA) sowie „Bautechnische Zulassungen“ (BTZ) ausgestellt. Mein Aufgabengebiet umfasst hauptsächlich die Erstellung dieser Bewertungen und Zulassungen in folgenden Bereichen: Produkte aus Bauholz für tragende Zwecke und Holzverbindungsmittel, Holzspanplatten und -elemente, Bauklebstoffe und Gipsprodukte.
Können Sie die Erstellung einer „Europäischen Technischen Bewertung“ in Bezug auf Holzbau und Verbindungstechnik erläutern?„Europäische Technische Bewertungen“ können für Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm nicht oder nicht vollständig erfasst werden, auf
der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) ausgestellt werden. Für Produkte aus Bauholz für tragende Zwecke und Holzverbindungsmittel stehen schon einige Bewertungsdokumente zur Verfügung. Ist keines vorhanden, muss dieses vorab ausgearbeitet werden.
Ein konkretes Beispiel?Ein Beispiel zur Bewertung von Holzverbindungsmitteln ist EAD 130186-00-0603 („Three-dimensional nailing plates“). Dazu werden vorab die technischen Unterlagen des Herstellers von uns geprüft. Sofern der Anwendungsbereich und der vorgesehene Verwendungszweck mit dem EAD übereinstimmen, kann die Antragstellung erfolgen. Danach erstellen wir ein Prüfprogramm für die vom Antragsteller gewünschten wesentlichen Merkmale.
Darin werden unter anderem die Anzahl der Probekörper, die Lastrichtungen sowie die Dimensionen der Verbindungsmittel und der Holzbauteile vorgegeben. Der Antragsteller muss die Prüfungen durchführen sowie einen Prüfbericht und gegebenenfalls eine gutachterliche Stellungnahme erstellen.
Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen beim OIB werden ein Beurteilungsbericht, ein ETA-Entwurf und ein Prüfplan für die werkseigene Produktionskontrolle erstellt und die entsprechenden Konsultationen auf europäischer und nationaler Ebene eingeleitet.
Derzeit wird die SHERPA ETA-12/0067 um den Feuerwiderstand R90 und R120 (120 Minuten) erweitert. Worin besteht dabei die große Herausforderung?Ausgehend von einem FFG-Projekt zur Optimierung von Haupt- und Nebenträgeranschlüssen im Holzbau mit innovativen Brandschutzmaßnahmen wird der in der ETA bereits enthaltene Feuerwiderstand R30/R60 um R90 und R120 erweitert. Dazu müssen die umfangreichen Prüfberichte und Berechnungsmodelle in übersichtlicher Form im Beurteilungsbericht dargestellt und die Ergebnisse möglichst praxistauglich in den ETA-Entwurf integriert werden. Des Weiteren sind im Prüfplan Regelungen zu treffen, die innovative Brandschutzmaßnahmen einschließen und somit an der Schnittstelle zwischen Hersteller und Anwender ansetzen.
Das OIB informiert als Produktinformationsstelle für das Bauwesen über die in Österreich geltenden technischen Anforderungen an Bauprodukte. Worin liegen aktuell die Herausforderungen für Produkte aus Bauholz für tragende Zwecke und Holzverbindungsmittel?Die Produktinformationsstelle informiert unter anderem über die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung für Bauprodukte sowie unter anderem über die Pflichten der Hersteller, Händler oder Importeure. Unabhängig von den Produkten aus Bauholz für tragende Zwecke und Holzverbindungsmitteln stellt sich immer wieder die Frage, welche Bauprodukte CE-gekennzeichnet werden müssen – und nach den Zuständigkeiten der einzelnen Akteure.
